Flachdächer werden immer häufiger aktiv genutzt. Sie sind begrünt, dienen als Retentionsfläche für Wasser und als Standort für Solar- und haustechnische Anlagen.
Vermeiden Sie mit dem Einbau eines Durchsturzgitters, dass jemand durch ein ungenügend gesichertes Oblicht hindurch in die Tiefe stürzt. Die speziell konstruierten Real-Durchsturzgitter sorgen für maximale Sicherheit bei Lichtkuppeln und Oblichtern. Sie sind zu jeder Lichtkuppelgrösse und zu jedem Lüftungssystem kombinierbar.
Rund um das Wort «durchbruchsicher» (auch als «durchsturzsicher» bezeichnet) besteht ein gefährliches Missverständnis.
Viele Bauherren erwarten, dass «durchbruchsichere» Oblichter während der gesamten Nutzungsdauer des Dachs durchbruchsicher sind. Die meisten Hersteller können jedoch keine Langzeitgarantie für die Durchbruchsicherheit ihrer Kunststoff-Oberlichter geben.
Die «Durchbruchsicherheit» wird meist nur für die Zeit des Einbaus garantiert, was allerdings oft nur im Kleingedruckten steht. Kunststoff-Oblichter müssen deshalb zusätzlich gesichert werden.
Als Oblichter gelten sämtliche lichtdurchlässigen Bauteile in einem Dach, zum Beispiel Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter, Shedverglasungen und dergleichen.
Oblichter aus Kunststoffen (Acryl, Polycarbonat usw.) sind langfristig nicht durchbruchsicher. Gefahr besteht auch bei Oblichtern aus nicht durchbruchsicherem Glas.
Alle Oblichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz gesichert sein (Geländer, innen- oder aussenliegende Gitter usw.), ausser das Dach muss erst Jahre später für Sanierungszwecke wieder betreten werden.
Auf Dächern mit Oblichtern, bei denen die Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt, sind für den Unterhalt am geöffneten Oblicht Anschlageinrichtungen gemäss EN 795 anzubringen (Ankerpunkte, Sekuranten).
Werden Oblichter ausgewechselt oder saniert, sind diese bis zum Abschluss der Arbeiten vollflächig zu sichern (z.B. mit einem Auffangnetz), sofern keine Kollektivschutzeinrichtung vorhanden ist.
Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, müssen Oblichter durchbruchsicher ausgeführt werden:
Der Gebäudebereich mit dem Oblicht ist für Dritte frei zugänglich.
Auf dem Dach befinden sich technische Anlagen, die regelmässig (z.B. mehr als 1 x jährlich) Unterhalt benötigen, z.B. Lüftungen, Solaranlagen (PV & Thermosolar).
Das Dach verfügt über intensive oder extensive Begrünung.
Auf dem Gebäudebereich mit dem Oblicht hat es ungesicherte Verkehrswege.
Der Gebäudebereich verfügt über Oblichter, die bei Nachtarbeiten oder Schneeräumungen nicht als solche erkennbar sind.